Fernwartung
Unsere Informationspflicht
Bei jeder geplanten Datenbeschaffung oder Datenbearbeitung muss der Verantwortliche die betroffene Person im Vorfeld angemessen informieren.
Diese Informationspflicht gilt auch, wenn die Daten nicht direkt von den betroffenen Personen beschafft werden.
Falls jemand Sie im Namen der EPC AG kontaktiert (ausser jene Personen welche als Ihre Ansprechpartner im Vertrag definiert worden sind!) und Ihnen zusätzlich noch mitgeteilt wird, dass auf Ihr Endgerät Fernwartung durchfüht werden soll, bitten wir Sie unverzüglich ein E-Mail an zu senden mit der Telefonnummer, dem Namen und E-Mail Angaben des Anrufenden. Wir bitten Sie auch den Anruf sofort zu beeenden.
EPC AG – Fernwartung mit Vertrag
Für unsere Kunden mit AVV und Zusammenarbeitsvertrag ist ausschliesslich die installierte Fernwartungslösung auf den Endgeräten zu verwenden.
EPC AG – Fernwartung ohne Vertrag
Für unsere Kunden ohne AVV und Zusammenarbeitsvertrag wird ausschliesslich die entsprechende Fernwartungslösung der EPC AG verwendet.
Verwandte Risiken der Cyberattacken
Top 10 RISIKEN
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IT-Störung
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Datenkompromittierung
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Resilienzrisiko (sozial)
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Diebstahl und Betrug
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Fremdrisiko
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Verhaltensrisiko
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Regulatorisches Risiko
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Organisatorische Änderung
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Geopolitisches Risiko
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Wohlbefinden der Mitarbeiter