Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Anwendbarkeit, Gültigkeit und Änderung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: «AGB») finden Anwendung auf sämtliche Vereinbarungen und für jede Art des Vertragsabschlusses zwischen EPC AG | Schanzweg 8 | CH-9533 Kirchberg (St. Gallen) und natürlichen oder juristischen Personen (im Folgenden: «Kunden») betreffend der von EPC angebotenen Dienstleistungen und Waren (beide zusammen im Folgenden: «Produkte»).
Diese AGB sowie allfällige im konkreten Fall mit dem Kunden schriftlich geschlossene Verträge regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der EPC AG (im Folgenden: «EPC»). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von EPC anerkannt werden.
Diese AGB (Version 4.1) sind ab 11. April 2022 gültig und ersetzten alle bisherigen AGB und sind auf bestehende und zukünftige Verträge anwendbar. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf dem Internet aufgeschaltet und können heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Auf Wunsch des Kunden ist auch eine schriftliche Ausgabe bei EPC erhältlich. Die EPC ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form (E-Mail, Post, Fax, etc.) unter Angabe des Gültigkeitsdatums zur Kenntnis gebracht, ohne das EPC für eine nicht erfolgte Kenntnisnahme zur Verantwortung gezogen werden kann.
Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, gelten für den vor der Änderung abgeschlossenen Vertrag die bisherigen AGB weiter. - Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen EPC AG und den Kunden kommt durch die vom Kunden akzeptierte Offerte der EPC zustande oder durch eine Bestellung bzw. einen Auftrag des Kunden per Telefon, per Briefpost, per Fax, per E-Mail oder Online über das Internet und dessen Annahme durch EPC. Die EPC akzeptiert die Bestellung oder den Auftrag in Form einer Bestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) oder durch Zusendung der bestellten Ware. Projektaufträge werden durch Unterzeichnung eines Projektformulars abgeschlossen.
Die Angebote von der EPC sind freibleibend. Das heisst, der Vertrag zwischen dem Kunden und der EPC kommt erst durch Annahme der Bestellung des Kunden durch die EPC zustande. Sofern die EPC dies ausdrücklich vorbehält, kommt der Vertrag erst durch Unterzeichnung einer schriftlichen Urkunde zustande.
Die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Mangels gegenteiliger Bestimmungen in den Vertragsdokumenten ist der Vertrag unbefristet und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden. Eine Rückvergütung von im Voraus bezahlten Gebühren in Übereinstimmung mit der Zeit ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Kündigen die Kunden den Vertrag vor deren Ablauf, schulden sie der EPC das gemäss Vertrag geschuldete Entgelt für die Restlaufzeit.
Betrifft die Kündigung nur einen Teil der Dienstleistungen von der EPC, so bleiben die vertraglichen Bestimmungen für die übrigen Dienstleistungen anwendbar.
- Preise
Alle Warenpreise (Katalogpreise und andere Preislisten eingeschlossen) verstehen sich rein netto ab Domizil von EPC in Schweizer Franken (CHF) inkl. vorgezogener Recyclinggebühr («vRG»). Sämtliche Nebenkosten wie Transport-, Verpackungs- und Installationskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Die von EPC erbrachten Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet, wobei die jeweils gültigen Stundensätze gemäss den aktuellen AGB zur Anwendung gelangen. Die jeweiligen Stundenansätze orientieren sich unter anderem an den Geschäftszeiten von EPC. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen oder -minderungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von EPC. Kosten, die bereits entstanden sind, kann EPC dem Kunden belasten.
Ordentliche Geschäftszeiten:
Sie erreichen uns über unsere Telefonhotline von Montag – Freitag von 09:00Uhr bis 18:00Uhr. Die Reaktionszeit auf Ihren Telefonanruf oder E-Mail Anfrage kann ohne Wartungsvertrag bis zu 1h dauern.
– IT-Dienstleistungseinsatz vorort 160.- CHF pro 1h
– Onlinesupport mittels Fernwartungssoftware 160.- CHF pro 1h
– Onlinesupport mittels Fernwartungssoftware 80.- CHF pro 1/2h
– Onlinesupport mittels Fernwartungssoftware 120.- CHF pro 3/4h
– Es werden minimal 40.- CHF pro Fernwartungssupporteinsatz verrechnet
Der Stundensatz für den IT-Dienstleistungseinsatz vorort versteht sich inklusive den üblichen Fahrzeitkosten.
Für längere Einsätze gelten Spezialpreise, die mit dem Kunden individuell festgelegt werden.
Zuschläge ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeiten
– Montag bis Freitag, 18:01Uhr – 07:59Uhr + 25%
– Samstag + 25%
– Sonntag und allg. Feiertage + 50%
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden MwSt., welche dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt wird.
Die EPC AG ist berechtigt, ihre Preise aufgrund der jeweiligen Marklage jederzeit ohne vorherige Bekanntmachung und ohne Angabe von Gründen anzupassen. Anpassungen der Stundenansätze für Dienstleistungen erfolgen in der Regel jährlich. Die Bekanntgabe der neuen Preise richtet sich nach Ziffer 1 Absatz 3 AGB, wobei die angepassten Preise auch auf bereits abgeschlossene Verträge Anwendung finden. Die Angebote der EPC sind unverbindlich. Ebenso sind Abbildungen, Beschreibungen, Masse, Gewichte etc. als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
- Zahlungsbedingungen
Die Fälligkeit der Zahlungen richtet sich nach den schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen. Liegt keine Vereinbarung vor, sind die Produkte innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne irgendwelche Abzüge zur Zahlung fällig. Zahlungen in ausländischer Währung werden zum aktuellen Devisenkurs einer schweizerischen Grossbank berechnet. Bei den vereinbarten Terminen handelt es sich um Verfalltage.
EPC AG ist jederzeit berechtigt, die Produkte nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu leisten. Insbesondere für Lieferungen an Neukunden sowie an Kunden, welche die Zahlungsbedingungen der EPC nicht einhalten oder akzeptieren, erfolgt die Lieferung per Nachnahme. Die durch die Voraus-zahlung/Nachnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Dem Kunden steht kein Verrechnungsrecht zu. Es ist ihm auch nicht gestattet, Zahlungen wegen Mängelrügen oder anderen Beanstandungen ganz oder teilweise zu verweigern. Bei Indizien einer Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich EPC vor, jederzeit nach Ihrem Ermessen, Leistungen von Vorauszahlungen oder anderer Sicherheiten abhängig zu machen. - Zahlungsverzug
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig, und alle Lieferungen/Leistungen von EPC suspendiert. EPC behält sich das Rücktrittsrecht und die Geltendmachung von Schadenersatz vor.
Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, schuldet er ab Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins von 7% p.a. Zudem hat er EPC für allfällige Zahlungsaufforderungen und den damit verbundenen Aufwänden eine Gebühr von je CHF 50.00 zu entrichten. - Leasing
Auf Wunsch des Kunden reicht EPC einen Leasingantrag bei der Grenke Leasing (bis CHF 50`000.00, oder weniger als 50% HP-Produkte, gemessen am Gesamtvolumen) oder bei HP Finance Services (über CHF 50`000.00 und mind. 50% HP-Produkte, gemessen am Gesamtvolumen) ein. EPC vermittelt lediglich zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Sie übernimmt keine Garantie für das erfolgreiche Zustandekommen eines Leasingvertrages und lehnt auch jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Zustandekommen bzw. Nicht-Zustandekommen des Leasingvertrages ab. Der Kunde ist selbst für die Finanzierung verantwortlich. - Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden und gilt als erfolgt, wenn die Ware das Lager von EPC verlässt. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgabe der Versendung auf den Kunden über.
Die voraussichtlichen Lieferzeiten können sich ändern. Sie dienen als Anhaltspunkt und sind nicht verbindlich.
Die Waren, welche bei EPC nicht ab Lager verfügbar sind, müssen zuerst beim Hersteller oder Lieferanten bezogen werden. EPC ist deshalb berechtigt, bei Lieferproblemen des Lieferanten die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden dadurch ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht.
Transportschäden (sichtbare sowie verdeckte) und Falschlieferungen sind umgehend nach Erhalt der Sendung direkt dem Transporteur mitzuteilen. Die Ware darf in diesem Fall nicht benützt werden.
Der Umtausch sowie die Rückgabe von Produkten sind grundsätzlich nicht möglich. Nur ausnahmsweise und nach Absprache mit EPC kann ein Umtausch oder eine Rückgabe erfolgen.
- Eigentumsvorbehalt
Die von EPC gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang des Kaufpreises im Alleineigentum von EPC. Im Fall des Einbaus (Integration) einer von EPC gelieferten Ware in eine andere Sache (System) erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese Sache, und zwar mit jener Quote, die dem Wertanteil entspricht. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen zum Schutz des Eigentums von EPC zu treffen bzw. dabei mitzuwirken. Der Kunde räumt EPC namentlich das Recht ein, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Sollte der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug sein, ist EPC berechtigt, die Ware sofort wieder in ihren Besitz zu nehmen und insbesondere auch auf Kosten des Kunden den Rückbau der Ware zu verlangen. - Prüfungs- & Rügepflichten der Produkte / Warenrücksendungen
Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Produkte umgehend zu prüfen und allfällige Mängel spätestens innert 2 Tagen nach Erhalt schriftlich und unter Angabe der konkreten Mängel zu melden, andernfalls das Produkt als genehmigt gilt.
Die Rücksendung von Waren hat in der Originalverpackung sowie auf Rechnung und Gefahr des Kunden an den jeweils von EPC bekannt gegebenen Rücksendeort zu erfolgen. Der Kunde ist für den fachgerechten und versicherten Transport verantwortlich.
Wird ein Datenträger (wie Festplatte, optische Disk, Magnetband, Speicherkarte, etc.) zur Reparatur übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für die darin enthaltenen Daten sowie für eine ordentliche Datensicherung oder Löschung vor der Übergabe. Für Datenverluste kann die EPC nicht haftbar gemacht werden.
- Garantie und Gewährleistung
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass EPC keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
10.1 Für Produkte von Dritten gewährleistet und steht EPC nur in dem Umfang ein wie der Dritte (z.B. Hersteller, Lizenzgeber) gegenüber EPC einsteht. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber EPC und dem Dritten. Die einzige Pflicht von EPC besteht darin, allfällige eigene Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche gegen den Dritten an den Kunden abzutreten.
10.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen des Herstellers/Lieferanten die Gewährleistung in der Regel nach deren Wahl auf Nachbesserung, Lieferung mängelfreier Ersatzware oder Gutschrift beschränkt. Der Austausch von Teilen, die Nachbesserung oder die Lieferung mängelfreier Ersatzware lösen keine neuen Gewährleistungspflichten aus. Auftretende Störungen, die in die Gewährleistung fallen, berechtigen den Kunden nicht vom Kauf zurückzutreten oder eine Wandelung zu erklären.
10.4 Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung EPC schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet.
10.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, denen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung (es sei denn EPC hat sich vertraglich zur Wartung verpflichtet);
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung;
g) Unberechtigte Eingriffe durch den Kunden oder Drittpersonen;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von EPC noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
10.4 Eine Garantie ist eine freiwillige vertragliche Leistung der Hersteller-Lieferanten. Vom Hersteller-Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten in der Abwicklung allfälliger Gewährleistungsansprüche oder Garantieleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch EPC auf Kosten des Kunden.
- Leistungen von «Internet Services»
Inhalt und Umfang der einzelnen «Internet Services» ergeben sich aus den entsprechenden Vertragsdokumenten, welche zusammen mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweils aktuellen Preislisten für die Dienstleistung die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunden» genannt) und der EPC bilden.
Im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringt die EPC AG die in den Vertragsdokumenten aufgeführten Leistungen.
11.1 Sicherheitsvorkehrungen
Die EPC trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor unberechtigten Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen Dritter kann jedoch nicht gewährleistet werden. Die EPC kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.
11.2 Beizug Dritter
Die EPC kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen jederzeit Dritte beiziehen.
- Leistungen/Pflichten der Kunden «Internet Services«
Die Kunden sind für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der von ihnen bezogenen «Internet Services» (insbesondere. Ziffer 15 nachfolgend) und für eine fristgerechte Bezahlung dieser Services (insbesondere Ziffern 13 und 14 nachfolgend) verantwortlich.
Bei Bestellung, Registrierung und weiteren Geschäftskontakten mit der EPC AG sind die Kunden zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.
12.1 Einrichtungen der Kunden
Die Kunden sind für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit, den Unterhalt und die Rechtskonformität ihrer für die Nutzung der «Internet Services» notwendigen Anlagen und Anschlüsse (z.B. Festnetzanschluss, Internet-Anschluss, usw.) selbst verantwortlich.
Die EPC übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der «Internet Services» mit allen Teilnehmeranlagen und Einstellungen der Kunden möglich ist.
12.2 Sicherheitsvorkehrungen der Kunden
Die Kunden haben Passwörter geeignet zu wählen und regelmässig, beziehungsweise bei Verdacht auf Missbrauch sofort zu ändern. Passwörter sind sorgfältig aufzubewahren und sollen in digitalen Medien nach Möglichkeit in verschlüsselter Form übermittelt werden. Für die Verwendung der Passwörter sind die Kunden vollumfänglich selbst verantwortlich.
Verantwortung für Benutzung des Anschlusses
Die Kunden sind für jede Benützung ihrer «Internet Services» – auch für eine solche durch unbefugte Dritte – verantwortlich. Sie haben insbesondere alle infolge Benützung ihrer «Internet Services» geschuldeten Gebühren zu bezahlen.
Wird ein Organ oder ein Mitarbeiter von der EPC wegen einer gesetzes- oder vertragswidrigen Nutzung eines EPC Internet Service durch den Kunden oder einen Dritten straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der verantwortliche Kunde den Betroffenen von allen Ansprüchen frei und haftet für den entstandenen Schaden.
12.3 Sicherung der Daten
Die Kunden sind für die Sicherung ihrer Daten allein verantwortlich.
- Preise «Internet Services»
Massgebend sind die jeweils aktuellen Preislisten von der EPC für die entsprechenden «Internet Services», soweit die Preise nicht in den entsprechenden Vertragsdokumenten festgelegt oder unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt gegeben werden. Mit der Inanspruchnahme der angebotenen «Internet Services» akzeptieren die Kunden die jeweils geltenden Preise. Senkt die EPC die Preise, kann sie gleichzeitig den Leistungsumfang und/oder die vor der Preissenkung gewährten Rabatte anpassen. - Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen «Internet Services»
Die «Internet Services» werden dem Kunden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
Die EPC erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Diese gelten auch dann als richtig, wenn die Kunden Einwände gegen die Rechnung erheben, die technischen und administrativen Abklärungen von der EPC aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben.
Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Verfalltag oder innert der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befinden sich die Kunden automatisch im Verzug. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt die Rechnung als akzeptiert.
Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann die EPC verlangen, dass die Kunden den unbeanstandeten Teil der Rechnung fristgerecht bezahlen.
14.1 Zahlungsverzug
Haben die Kunden bis zum Verfalltag oder innert der angegebenen Zahlungsfrist weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann die EPC die Leistungserbringung bei allen mit den Kunden abgeschlossenen Verträgen nach erfolgloser Mahnung unterbrechen, andere Massnahmen zur Verhinderung von Schaden treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Für Mahnungen kann die EPC Mahngebühren in der Höhe bis zu CHF 20.- pro Mahnung erheben. Die Kunden tragen sämtliche Kosten, welche der EPC durch den Zahlungsverzug entstehen. Dies gilt auch bei Bezahlung über Lastschriftverfahren. Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann die EPC eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 30.- pro Fall erheben.
14.2 Vorauszahlung, Sicherheit
Hat die EPC Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann die EPC eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Leisten die Kunden die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann die EPC die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. Sicherheiten in Form einer Barhinterlegung werden zum Zinssatz für Sparkontos verzinst. Die EPC kann alle Forderungen gegen die Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.
14.2 Verrechnung
Die Kunden können Forderungen von der EPC nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen.
- Rechts- und vertragskonforme Benutzung «Internet Services»
Die Kunden sind für den Inhalt der Informationen (Daten in jeglicher Form, Sprache, usw.) verantwortlich, welche sie von der EPC übermitteln oder bearbeiten lassen oder die sie allenfalls Dritten zugänglich machen. Dafür und für Informationen, welche die Kunden erhalten oder welche Dritte über das Internet verbreiten oder zugänglich machen, ist die EPC nicht verantwortlich.
15.1 Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Kunden sind für die rechts- und vertragskonforme Benutzung ihrer «Internet Services» verantwortlich. Sie dürfen die «Internet Services» weder zur Beunruhigung oder persönlichen Belästigung von Dritten noch zur Behinderung der ordnungsgemässen Benützung eines anderen Internet-Anschlusses oder für einen anderen rechts- oder vertragswidrigen Zweck missbrauchen.
Der Versand von Massenwerbung über einen EPC Internet Service durch die Kunden ist grundsätzlich verboten, bzw. nur erlaubt, wenn nachweislich eine Kundenbeziehung zwischen den Kunden und ihren Mail-Empfängern besteht oder wenn die Sammlung der verwendeten Erreichbarkeitsdaten (z.B. E-Mail-Adressen) im so genannten «Double Opt-In Verfahren» erfolgt ist (das heisst der Eintrag der Mail-Empfänger in die Mailinglisten des die Massenwerbung versendenden Kunden muss von den Mail-Empfängern auf Rückfrage des Kunden hin nochmals ausdrücklich bestätigt worden sein).
15.2 Massnahmen gegen Missbräuche
Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung eines «Internet Services», wird eine solche von Betroffenen oder einer Behörde angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann die EPC die Daten der des Missbrauchs verdächtigten Kunden den Betroffenen oder den zuständigen Behörden bekannt geben, die Polizei und/oder andere zuständige Behörden über den Vorfall informieren, die Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und/oder gegebenenfalls Schadenersatz verlangen.
Die EPC kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass die Kunden den Vertrag verletzen oder verletzen werden oder wenn die Kunden bei Vertragsabschluss unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht haben. Kündigt die EPC aus einem der genannten Gründe den Vertrag, bleiben die Kunden gegebenenfalls gemäss den Bestimmungen über die vorzeitige Vertragsbeendigung zahlungspflichtig.
- Kundendaten «Internet Services»
Beim Umgang mit Daten hält sich die EPC an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. Die EPC erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, für die Pflege und Entwicklung der Kundenbeziehung, die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Die Kunden willigen ein, dass der EPC im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrags Auskünfte über sie einholen bzw. Daten betreffend ihres Zahlungsverhaltens weitergeben kann, ihre Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote verwendet und dass ihre Daten zu den gleichen Zwecken innerhalb der EPC bearbeitet werden können.
Wird eine Leistung von der EPC gemeinsam mit Dritten erbracht oder beziehen die Kunden Leistungen Dritter über das Netz von der EPC, so kann die EPC Daten über die Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Leistungen oder für das Inkasso notwendig ist. Daten, welche bei der Nutzung der «Internet Services» oder der von der EPC betriebenen Websites anfallen, können für massgeschneiderte Angebote von der EPC und/oder von ausgewählten Dritten verwendet werden. - Geistiges Eigentum «Internet Services»
Für die Dauer des Vertrags erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte von der EPC. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den entsprechenden Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten von der EPC verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. - Verfügbarkeit des Netzes «Internet Services»
Die EPC bietet eine hohe Verfügbarkeit ihres Netzes, kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruch- und störungsfreies Funktionieren ihres Netzes übernehmen. Die EPC behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten an ihrem Netz auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können. Zusätzlich behält sich die EPC vor, zur Bekämpfung von Spam und schadhaften Codes (z.B. Viren, Würmer, Trojaner, usw.) bestimmte «Internet Services» vorübergehend zu sperren.
Für Sprach- oder Datenverkehr auf Netzen oder Anschlüssen von anderen Internet-Anbieterinnen können keine Zusicherungen oder Garantien bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support abgegeben werden.
18.1 Informationen, Warenbezüge, usw.
Die EPC gibt keine Zusicherung ab und übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechter Zustellung von Informationen, welche über den Internet-Anschluss zugänglich gemacht werden und/oder auf dem EPC Webportal publiziert werden. Die EPC erstattet keine Gebühren zurück und übernimmt keine Haftung für Schäden aus Downloads.
Benutzen die Kunden ihre Anschlüsse zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist die EPC soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für diese Geschäfte nicht Vertragspartner. Die EPC übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für die über den Internet-Anschluss bezogenen oder bestellten Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn die EPC das Inkasso von Drittforderungen gegenüber den Kunden durchführt.
- Vertragsänderungen «Internet Services»
Die EPC behält sich vor, bestimmte «Internet Services» einzustellen, sowie Dienstleistungen, Preise, Leistungsbeschreibungen und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne schriftliche Ankündigung anzupassen. Änderungen sowie Informationen zu den «Internet Services» gibt die EPC den Kunden in geeigneter Weise (z.B. als Newsletter per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf dem EPC Webportal) bekannt. Im Falle einer vertraglich vereinbarten Mindestdauer haben die Kunden das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Preiserhöhungen und/oder wesentlicher Vertragsänderungen ohne finanzielle Folgen vorzeitig zu kündigen. Ohne Kündigung gelten die bekannt gegebenen Preiserhöhungen und Vertragsänderungen als von den Kunden genehmigt. Ändern sich die Steuer- und Abgabesätze (namentlich der Mehrwertsteuer), so ist die EPC berechtigt, ihre Tarife entsprechend anzupassen. Die Kunden haben in diesem Fall kein Recht auf vorzeitige Kündigung. - Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Kunden dürfen ohne vorgängige Zustimmung von der EPC keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Die EPC kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eine andere Gesellschaft übertragen. - Haftung
Die EPC übernimmt keine Kosten für die Leistungen der Kunden oder von durch die Kunden beauftragten Dritten im Zusammenhang mit dem Eingrenzen und/oder Beheben von allfälligen Störungen eines EPC Internet Service. Kosten für Leistungen von der EPC im Zusammenhang mit dem Eingrenzen und/oder Beheben von allfälligen Störungen eines EPC Internet Service haben ebenfalls die Kunden zu tragen, sofern die Ursache der Störung auf Mängel oder auf die fehlerhafte Handhabung der von den Kunden benützten Endgeräte zurückzuführen ist.
Die EPC haftet nur für direkten Schaden bis zur Höhe des jeweiligen Verkaufspreises und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser vorsätzlich oder durch grobes Handeln oder Unterlassen von EPC verursacht wurde. Die Transporthaftung von EPC ist in jedem Fall beschränkt. Die EPC haftet nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung Ihrer Dienstleistungen.
Bei Dienstleistungen haftet EPC jeweils für die sorgfältige und fachkundige Erbringung ihrer Dienstleistungen. Mangelhafte Vertragsleistungen werden von EPC nachgebessert.
Jede weitergehende Haftung von EPC, deren Hilfspersonen und der von EPC beauftragten Dritten für Schäden aller Art und aus jeglichem Rechtsgrund ist im gesetzlich grösstmöglichen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle oder private Verwendung gemäss den Betriebsanleitungen bestimmt. Die Verwendung für Sicherheitssysteme, Kernkraftwerke, militärische Einrichtungen, medizinische Geräte (insbesondere mit lebenserhaltender Funktion) sowie für die Herstellung von Waffen ist nicht vorgesehen. Für die Verwendung in diesen Bereichen wird jegliche Haftung abgelehnt. Weitergehende zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben davon unberührt.
21.6 Investitionsschutz
Die EPC optimiert die über das Internet zugänglichen Dienstleistungen laufend und schützt dadurch die Investitionen ihrer Kunden. Es besteht hingegen kein Anspruch einzelner Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung des Internet-Anschlusses oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Internet Services, sofern dies nicht ausdrücklich in der Vertragsurkunde festgehalten ist.
21.7 Höhere Gewalt
Die EPC haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen usw.), kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfälle, Computerviren, Würmer, Trojaner, usw.
- Datenschutz
Der Gebrauch des Internets birgt diverse Datenschutzrisiken für den Benützer. Jeder Teilnehmer ist für Massnahmen zur Sicherung und Abschirmung seiner Daten und seines Netzes gegen das Eindringen oder anderweitige Angriffe auf diese durch unbefugte Dritte selbst verantwortlich.
Zur Einhaltung der nationalgesetzlichen Datenschutzbestimmungen (Datenschutzgesetz; DSG), sowie jener Vorschriften der unionsrechtlichen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf die durch die EPC erlassene Datenschutzerklärung (DSGVO) verwiesen.
Unsere Datenschutzerklärung (DSG) kann eingesehen, heruntergeladen sowie ausgedruckt werden. - Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Die Nichtausübung von Rechten durch EPC bedeutet keinen Verzicht auf diese Rechte. - Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese AGB und die weiteren mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen sowie dem UN-Kaufrecht (CISG). Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den geschäftlichen Beziehungen von EPC ist das Gericht in 9500 Wil (Kanton St.Gallen) in der Schweiz zuständig.